Was bisher geschah

Chronologie der Ereignisse


Am 21. Mai 2008 stürmten Spezialeinheiten der Polizei gegen ca. sechs Uhr mindestens 23 Wohnungen bzw. Vereinslokale in ganz Österreich. Viele der Bewohner_innen wurden mit gezogenen Waffen aus dem Schlaf gerissen.

Erst nachdem die Bewohner_innen eingeschüchtert, “gesichert” an die Wand gestellt bzw. mit Handschellen versehen wurden, machten sich Beamt_innen der Kriminalpolizei an die Durchsuchungen.

Begründung für die Hausdurchsuchungen war der Vorwurf der “Bildung einer kriminellen Organisation” gemäß §278a StGB, sowie verschiedene Straftatbestände wie Sachbeschädigungen, Brandstiftungen etc..
Gegen zehn Personen, bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, lagen Haftbefehle vor. Begründet wurde die Haft mit Verdunkelungsgefahr, sowie Tatbegehungsgefahr.

Die Verhafteten wurden aus ihren Wohnungen entweder direkt in das Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände überstellt, oder zuvor noch in Polizeistationen festgehalten. Danach wurden alle zehn nach Wiener Neustadt verlegt und dort im Laufe von drei Tagen der Haftrichterin vorgeführt.

Ohne Mitteilung an die Rechtsanwält_innen wurden einige der Inhaftierten am 28. Mai auf zwei weitere Gefängnisse in Wien-Josefstadt und Eisenstadt verlegt. Einerseits sollten laut der Staatsanwaltschaft die angeblichen “Kompliz_innen” voneinander getrennt und isoliert werden, andererseits wurde hier die Zerstreuung der Proteste und Demos vor den Knästen wohl zumindest einberechnet.

Die Untersuchungshaft für die Aktivist_innen wurde mehrmals verlängert. Angebote vonseiten des Gerichts , durch eine Distanzierung vom Tierrechtsaktivismus oder die Herausgabe ihrer PGP-Passwörter freizukommen, wurden von allen Inhaftierten abgelehnt. Der Großteil der Betroffenen verweigert bis heute die Aussage.

Am 13.August 2008 kam endlich der erste der zehn Inhaftierten frei, als ein U-Richter sich erstmals von der Position der Staatsanwaltschaft entfernte und die “Tatbegehungsgefahr” in seinem Fall als nicht gegeben sah. Die Staatsanwaltschaft erhob Rechtsmittel gegen die Enthaftung. In weiterer Folge musste sie sich aber am 02.09.2008 der Weisung der übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft Wien beugen und auch die restlichen neun Inhaftierten freilassen. Völlig überraschend stellte diese fest, dass die zu erwartende Haftstrafe “außer Verhältnis” zur bereits verbüßten U-Haft stünde. Eine Argumentation, die vor allem in Anbetracht der Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bei einer Verurteilung nach §278a, sehr ungewöhnlich scheint.

Vermutlich war das Vertrauen in die vorhandenen Beweise für eine Verurteilung doch nicht ausreichend gegeben.

Nach 105 Tagen Haft, unzähligen globalen Solidaritätsbekundungen wie Demonstrationen, Tierbefreiungen, Kletteraktionen, etc. befanden sich die Aktivist_innen daher wieder auf freiem Fuß. Auch die bürgerliche Öffentlichkeit zeigte sich überraschend kritisch den Haftgründen gegenüber, es gab ein erstaunliches und zum Großteil wohlwollendes Medienecho. Auch eine parlamentarische Partei stellte sich mitten im Wahlkampf demonstrativ hinter die Gefangenen.

Mittlerweile ist bei den zehn ehemals inhaftierten Tierrechtler_innen der Strafantrag eingelangt. Und damit ist klar, sie alle werden sich vor Gericht wegen der „Bildung und Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation“ (§278a StGB) verantworten müssen.

Zum Prozess sind allein um die 120 Belastungszeug_innen geladen, viele darunter Beschäftigte von tierausbeutenden Unternehmen, gegen die es in den letzten 15 Jahren Demos oder Aktionen gab. Den Rest der Belastungszeug_innen stellen Ermittlungsbeamt_innen. Mit der großen Anzahl an Zeug_innen sorgt der ermittelnde Staatsanwaltschaft dafür, dass der anstehende Prozess unglaublich lange dauern wird. Dies bedeutet für die Angeklagten nicht nur, dass sie in dieser Zeit keinem geregelten Leben nachgehen können. Es bedeutet auch, dass sie unabhängig von dem kommenden Urteil allein wegen der immensen Anwält_innenkosten vor dem finanziellen Bankrott stehen.

Am 02. März 2010 wird der Prozess gegen die zehn politische Aktivist_innen in Wiener. Neustadt starten. Er soll mehrere Monate dauern und drei Verhandlungstage pro Woche umfassen!

Deswegen brauchen die Betroffenen unsere Unterstützung mehr denn je. Unsere unermüdliche Solidarität wollen wir daher um den ersten Prozesstag herum mit diversen Aktionen und Protesten in Wien, Wiener Neustadt und international zeigen und diese sollen der Auftakt aufbegehrender und lautstarker Unterstützung für die Angeklagten sein!

Solange es §278a gibt, wird es Proteste geben! solange es Unterdrückung gibt, wird es Widerstand geben! Für eine kämpferische Bewegung!

Chronologie der Ereignisse:

Spätestens ab 1997 werden Tierrechtsdemos ab sofort vom Staatsschutz regelmäßig bespitzelt und dokumentiert.

14. August 2006 Nach vierjähriger Kampagne gibt Peek & Cloppenburg den Ausstieg aus dem Pelzhandel bekannt. Die Versammlungsbehörde versuchte Kundgebungen im Zuge der Kampagne zu verunmöglichen. Die Untersagungen wurden später vom Unabhängigen Verwaltungssenat aus formalen Gründen aufgehoben.

25. Oktober 2006 Start der Kampagne gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer in Österreich.

Dezember 2006 Erste Auflösungen von Kundgebungen vor Kleider Bauer Filialen durch die Polizei mit der Begründung, „die öffentliche Sicherheit könne nicht gewährleistet werden“ und erste Untersagungen von Kundgebungen durch die Versammlungsbehörde.

Jänner/Februar 2007 Kundgebungen vor den Kleider Bauer & Hämmerle (gehört zur Kleider Bauer Gruppe) Filialen werden wieder mit der selben Begründung von der Versammlungsbehörde untersagt. Die Kundgebungen werden jedoch trotzdem mit Inkaufnahme von Verwaltungsstrafen abgehalten.

April 2007 Gründung der „Sonderkommission Bekleidung/Pelztier“ (SOKO und Hintergründe), aufgrund einer Sachbeschädigung an zwei PKWs der Kleider Bauer Eigentümer. Erneute Untersagung sämtlicher Protestkundgebungen vor Hämmerle und Kleider Bauer Filialen mit der Begründung, die Kundgebungen wären geschäftsschädigend. Das Recht auf Versammlungsfreiheit stünde nicht grundsätzlich über dem Recht auf Erwerbsfreiheit.

Mai 2007 Die Soko Pelztier beginnt mit Standortdatenauswertungen von Handys und weitet in den folgenden Monaten die Überwachung von Telefonen, Autos, Wohnungen und Personen sukzessive aus. Mehr dazu bei den Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen

21. Mai 2008, 06:00 früh Sondereinheiten der Polizei stürmen 23 Wohnungen, Häuser und Büros. Zehn Personen werden ohne konkrete Anschuldigungen festgenommen. Zusätzlich werden Aktivist_innen zur sofortigen Einvernahme vorgeführt.

21. Mai 2008 Erste Demo gegen die Repression gegen die Tierrechtsaktivist_innen.

22. Mai 2008 Ein Betroffener geht aus Protest gegen die Polizeiwillkür für 39 Tagen in den Hungerstreik. Weitere Demos in Wien und Berlin. (Während der kommenden dreieinhalb Monate sollen fast täglich Demonstrationen in Österreich und allen Teilen der Welt stattfinden.)

23. Mai 2008 über alle zehn Festgenommenen wird U-Haft verhängt. Neun von ihnen werden vom Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände in die Justizanstalt Wiener Neustadt gebracht. Nur ein Inhaftierter bleibt vorläufig in Innsbruck. Sieben Verhaftete treten in Hungerstreik.

26. Mai 2008 Pressekonferenz der Antirep2008 Gruppe: Das Vorgehen der Behörden wird als unverhältnismäßig, rechtswidrig und willkürlich kritisiert.

28. Mai 2008 Ohne ihre Rechtsanwält_innen zu informieren, werden einige der Gefangenen verlegt und wegen Verdacht auf Komplizenschaft auf drei Anstalten aufgeteilt. Zwei der Häftlinge kommen in die Justizanstalt nach Eisenstadt, vier in die Justizanstalt Wien-Josefstadt, der Häftling aus Tirol wird dafür nach Wiener Neustadt verlegt.

4. Juni 2008 Internationaler Aktionstag für die Gefangenen. Laut Stellungnahme von Amnesty International wurden folgende menschenrechtlichen Grundrechte missachtet: Verhältnismäßigkeit, Unschuldsvermutung, hinreichender Tatverdacht, faires Verfahren. Der Tatbestand §278a StGB wurde für die Bekämpfung mafiaähnlicher Verbindungen geschaffen. Nun wird er zur Kriminalisierung der Tierrechtsbewegung missbraucht.

6. Juni 2008 Haftprüfungsverhandlung: Die Untersuchungshaft wird für alle zehn Tierrechtler_innen verlängert.

2. Juli 2008 Internationaler Aktionstag für die Tierrechtsgefangenen. Demonstrationen u.a. in Indien, Israel, Schweden.

7. Juli 2008 Die U-Haft wird ein weiteres Mal verlängert, obwohl inzwischen die wesentlichen konkreten Vorwürfe (Brandstiftungen, Buttersäure-Anschläge) von der Oberstaatsanwaltschaft zurückgenommen wurden und damit eine wesentliche Vorraussetzung für die Anwendung des §278a .
14. Juli 2008 Pressekonferenz von Peter Pilz: Grüne bereiten Anzeigen gegen Ermittler_innen vor.

16. Juli 2008 Pressekonferenz von Antirep2008: Verlängerung der U-Haft sei Beugehaft.

21. Juli 2008 Die Verdunkelungsgefahr ist abgelaufen und fällt damit als Haftgrund weg.

13. August 2008 Der Tierrechtler aus Tirol wird unerwartet aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft will gegen die Enthaftung Berufung einlegen.

2. September 2008 Die Oberstaatsanwaltschaft verlangt die sofortige Enthaftung der Inhaftierten. Alle kommen frei.

30. September 2008 Hausdurchsuchung bei Tierrechtler_innen.

13. Oktober 2008 Eine Spenderin des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) wird von der Polizei überrumpelt und ohne richterliche Vorladung verhört.

Anfang 2009 Die Ermittlungen gegen eine Person (A.) werden offiziell eingestellt.

20. Februar 2009 Vom Landesgericht Wiener Neustadt wird beschlossen, dass der VGT mindestens eine Kopie von zwei für die Vereinsarbeit besonders wichtigen Festplatten bekommen muss. Diese wurden nach der Beschlagnahmung vom 21. Mai 2008 noch immer nicht ausgehändigt.

24. Februar 2009 Vom Landesgericht Wiener Neustadt wird ebenfalls beschlossen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei unrechtmäßig ist.

Ende April 2009 Die Polizei präsentiert Abschlussberichte über bis zu 40 Personen. Abschlussberichte stellen in der Regel das Ende der polizeilichen Nachforschungen dar. Dennoch wird weiter ermittelt.

10. Juni 2009 Auf ein Rechtshilfeansuchen deutscher Behörden hin wird die Wohnung eines ehemals inhaftierten Aktivisten und die beiden Wohnungen seiner Eltern durchsucht. Eine der Durchsuchungen wird mit einem Blockadeversuch von Aktivist_innen verzögert.

07. August 2009 Die Beschuldigten werden über die Teileinstellung der Ermittlungen informiert. Damit nimmt die das Verfahren führende Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einen großen Teil der ursprünglichen Anschuldigungen gegen die Betroffenen zurück.

11. August 2009 Den Anwält_innen der zehn ehemals inhaftierten Aktivist_innen werden die Strafanträge zugestellt. Jetzt ist klar: Es wird einen Prozess wegen der Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation geben, die Anschuldigungen nach § 278a StGB bleiben aufrecht. Gegen ca. 20 Aktivist_innen wird noch weiter ermittelt.

September 2009 Ein Prozesstermin steht noch immer nicht fest. Weiters gibt es einen Antrag der Anwält_innen, den Prozess von Wr. Neustadt nach Wien zu verlegen. Dies wird im November vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt .

Oktober 2009 Ermittlungen gegen eine UVS-Richterin aufgrund der Aufhebung eines Strafantrags gegen vier Jagdgegner_innen. Weitere Ermittlungen gegen M. Petrovic (Landtagsabgeordnete der Grünen). Sie soll 2007 Informationen über die Ermittlungen gegen Tierrechtler_innen weitergegeben haben.

Dezember/Januar 2009 Mitte Dezember wird der erste Prozesstag über Medien bekannt gegeben, der 02. März 2010 im Januar 2010 folgen die Prozesstermine.