Prozessbericht, 5. Prozesstag, 10. März 2010

11. März 2010

Zu Beginn des fünften Verhandlungstages wurde erneut ein Antrag auf Benutzung von Laptops gestellt. Verwiesen wurde auf §6 Strafprozessordnung (STPO), die STPO schließt die Nutzung von Computern weder aus noch sieht sie sie vor. Ein eigenständiger Zugriff der Beschuldigten auf Akten muss jedoch gewährleistet sein. Aufgrund des umfangreichen, vom Gericht selbst digitalisierten Aktenmaterials kann dies nur durch die Verwendung von Computern ermöglicht werden. Alle VerteidigerInnen schlossen sich dem Antrag an, dieser wurde aber erneut abgewiesen. Die Richterin wiederholte, dass die STPO das nicht explizit vorsieht: „Die Aktenteile werden an die Wand ‚gescannt’ und in einer Hauptverhandlung besteht das Prinzip der Mündlichkeit.“ Auf Wunsch einiger Beschuldigter folgte zehn Minuten nach Verhandlungsbeginn eine zehnminütige Unterbrechung.
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Prozessbericht, 4. Prozesstag, 8. März 2010

10. März 2010

Gleich zu Beginn verliest die Richterin ihren Beschluss, mit dem sie die Verwendung von Laptops durch die Angeklagten mit der Begründung, es sei in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen und die Angeklagten könnten damit untereinander kommunizieren, abweist.

Der Vormittag ist geprägt durch die fortgesetzte Vernehmung von Martin Balluch. Immer wieder unterbricht Richterin Sonja Arleth ihn bei der Beantwortung der gestellten Fragen, um neue aufzuwerfen, während alte Fragen unbeantwortet bleiben. Vor allem wundert sich die Richterin über die Kontakte von Balluch zu ehemaligen ALF-Aktivisten und versteht offenbar nicht, warum mensch „verurteilten Straftätern“ Briefe ins Gefängnis schickt, vor allem auch in dem Licht, dass Balluch sich wiederholt von der ALF distanziert habe. Balluch bringt dazu vor, dass er auch einige Zeit mit einem Todeszellenkandidaten in den USA brieflichen Kontakt hatte und verweist auf NGOs, die dazu Kampagnen organisieren.
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Vienna Fans gegen §278a

5. März 2010

vienna transpi gegen 278a

Prozessbericht, 3. Prozesstag, 5. März 2010

5. März 2010

Die Einvernahme des “Erstbeschuldigten”, wird fortgesetzt. Die Richterin geht dabei zwar nicht ganz so autoritär vor wie Tags zuvor, nach wie vor unterbricht sie den Angeklagten jedoch regelmäßig und stellt Fragen, die zusammenhanglos und schlecht informiert bezüglich der Ermittlungsakten wirken.

Staatsanwalt Handler bekommt kurz nach Verhandlungsbeginn vom „Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ die Information, dass in der Nacht vom 2.3. auf 3.3. eine Sachbeschädigung bei Kleider Bauer stattgefunden hat. Das Prozesspublikum reagierte mit Lachen auf diese Information, was die Richterin zu Belehrungen und zur Drohung, Personen aus dem Prozess auszuschließen, veranlasste.
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Prozessbericht, 2. Prozesstag, 4. März 2010

5. März 2010

Sprach Richterin Sonja Arleth am ersten Prozesstag noch von einem „fairen Prozess“, so demonstrierte sie am zweiten Prozesstag richterliche Willkür. Fassungslos ließ einer der Anwälte nach mehrmaliger Bitte im Protokoll vermerken, dass er bereits dreieinhalb Minuten lang stehend auf sich aufmerksam zu machen gesucht hatte, ohne das Wort erteilt zu bekommen. Die Richterin hatte ihn schlichtweg ignoriert, ebenso wie Einwände anderer AnwältInnen, sowie des Angeklagten Martin Balluch.

Arleth las aus ALF-BekennerInnenschreiben vor und stellte Balluch unzählige Fragen deren Antwort sie nicht abwartete. Auf Nachfrage eines Anwaltes wurde klar, dass Arenth die BekennerInnenschreiben nicht dem Akt entnommen, sondern selbst recherchiert hatte.
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